Zuzug und interner Wohnungswechsel sind innert 14 Tagen zu melden
Wer nach Egg zieht oder innerhalb der Gemeinde die Wohnung wechselt, meldet die neue Adresse innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle. Die Gemeinde bündelt die passenden Online-Dienste im Bereich «Leben in Egg».
Offizielle Quelle: Gemeinde Egg – Leben in Egg
Sondernutzung und Sperrung öffentlichen Grunds sind bewilligungspflichtig
Muss für den Umzug in Egg öffentlicher Grund belegt oder eine Verkehrsfläche gesperrt werden, ist das Ressort Sicherheit frühzeitig einzubeziehen. Der kommunale Tarif kennt Parkplatz- und Strassensperrungen; bei einer Einreichung weniger als fünf Arbeitstage vorher kann ein zusätzlicher Aufwand verrechnet werden.
Offizielle Quelle: Gemeinde Egg – Polizeiverordnung (PDF) · Gebührentarif, Art. 71 (PDF)
Die 72-Stunden-Regel ersetzt keine örtliche Parksignalisation
Die allgemeine 72-Stunden-Grenze in Egg ist keine pauschale Parkerlaubnis für den Zügeltag. Kürzere signalisierte Parkzeiten gelten weiterhin; für eine Belegung oder Sperrung öffentlichen Grunds ist die zuständige Stelle zu kontaktieren.
Offizielle Quelle: Gemeinde Egg – Polizeiverordnung, Art. 11 (PDF)
Sperrgut und Hauskehricht werden donnerstags abgeholt
Beim Räumen einer Wohnung in Egg kann brennbares Sperrgut donnerstags mit der Kehrichttour mitgegeben werden, sofern es korrekt markiert ist. Metall, Grubengut und Elektrogeräte gehören nicht dazu. Für grosse Mengen oder eine ganze Wohnungseinrichtung ist eine Voranmeldung beim genannten Entsorger nötig.
Offizielle Quelle: Gemeinde Egg – Abfallentsorgung · Abfallarten, Abschnitt Sperrgut